TV-V mit Master Eingruppierung Berufseinsteiger
#1

Hallo zusammen,

ich habe mich für eine Stelle bei einem Energieversorger beworben. Es war keine Aufforderung zur Angabe des Wunschgehalts vorhanden, deshalb habe ich auch keine hinterlassen. Es ist eine Stelle, für die ein technisch-naturwissenschaftlicher Master gefordert ist. Laut Stellenausschreibung liegt der Fokus der Tätigkeit bei der Projektleitung und Planung komplexer technischer Projekte.

Ich habe mich bereits erkundigt und die Stelle ist auch für Berufsanfänger geeignet. Ich bin mir aber nicht sicher, welches Gehalt bzw. welche Eingruppierung ich angeben kann/darf/sollte.

Ist eine Eingruppierung in E12 Stufe 2 oder E13 Stufe 1 zu mutig?

Zu mir:

- Berufsausbildung, Bachelor und Master im gesuchten Bereich  mit jeweils sehr guten Abschlüssen
- 1,5 Jahre Werkstudententätigkeit im gesuchten Bereich
- ich schreibe aktuell noch meine Masterarbeit, habe also noch "keine" Berufserfahrung.

Schonmal vielen Dank
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#2

Realistisch wird es E11 Stufe 1 im ersten Jahr und dann E12 sein. Dabei ist zu beachten, dass der TV-V sich vom TVöD bzw TV-L deutlich unterscheidet.
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#3

Beim gleichen Zustand wurde mir E10-2 am Anfang & E10-3 nach der Probezeit angeboten. Habe 2,5 Jahren WS Erfahrung in diesem Bereich und schreibe auch meine Masterarbeit darüber.
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#4

Habt ihr mittlerweile in Erfahrung bringen können wie das mit der einjährigen einschlägigen Berufsausübung wirklich gehandhabt wird? Seid ihr nach dem einen Jahr von EG11 in EG12 gekommen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Gruß
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