12.11.2020, 10:19
Hallo in die Runde,
ich habe das Forum durchgeschaut und leider nichts dazu gefunden, vielleicht kann mir jemand bei einer ersten Einschätzung helfen:
Es geht um eine Stelle im TV-V, bei der ein Masterabschluss Voraussetzung ist, d.h. die Einordnung gemäß 11.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten.
Ich wurde in Tarifgruppe 11, Stufe 3 eingruppiert.
Bei der Tarifgruppe 12.1 heisst es: 12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten
Bedeutet das, dass ich nach einem Jahr Tätigkeit in der Firma erwarten darf, dass ich automatisch gemäß Tarifgruppe 12, Erfahrungsstufe 3 eingestuft werde?
Lieben Dank für eure Infos.
ich habe das Forum durchgeschaut und leider nichts dazu gefunden, vielleicht kann mir jemand bei einer ersten Einschätzung helfen:
Es geht um eine Stelle im TV-V, bei der ein Masterabschluss Voraussetzung ist, d.h. die Einordnung gemäß 11.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten.
Ich wurde in Tarifgruppe 11, Stufe 3 eingruppiert.
Bei der Tarifgruppe 12.1 heisst es: 12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten
Bedeutet das, dass ich nach einem Jahr Tätigkeit in der Firma erwarten darf, dass ich automatisch gemäß Tarifgruppe 12, Erfahrungsstufe 3 eingestuft werde?
Lieben Dank für eure Infos.