TV-V: Entgeltstufe 11 --> 12 Eingruppierung Stufenlaufzeit
#1

Hallo in die Runde, 

ich habe das Forum durchgeschaut und leider nichts dazu gefunden, vielleicht kann mir jemand bei einer ersten Einschätzung helfen:

Es geht um eine Stelle im TV-V, bei der ein Masterabschluss Voraussetzung ist, d.h. die Einordnung gemäß 11.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten.

Ich wurde in Tarifgruppe 11, Stufe 3 eingruppiert.

Bei der Tarifgruppe 12.1 heisst es: 12.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten


Bedeutet das, dass ich nach einem Jahr Tätigkeit in der Firma erwarten darf, dass ich automatisch gemäß Tarifgruppe 12, Erfahrungsstufe 3 eingestuft werde?

Lieben Dank für eure Infos.
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#2

Ja, soweit der Masterabschluss überwiegend für die Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann den Master auch fordern ohne dass es sich im Tarifsinne um entsprechende Tätigkeiten handelt. Oder halt nur zu geringen Zeitanteilen die für die Eingruppierung nicht durchschlagen, aber den Bedarf eines Master-Abschlusses begründen. Letztlich klären kann man dies, indem man fragt, nach welcher Fallgruppe man eingruppiert ist. Soweit man nicht den Vorgesetzten oder Personalreferat fragen möchte kann man es auch beim Betriebsrat versuchen.
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#3

(12.11.2020, 10:25)Gast schrieb:  Ja, soweit der Masterabschluss überwiegend für die Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann den Master auch fordern ohne dass es sich im Tarifsinne um entsprechende Tätigkeiten handelt. Oder halt nur zu geringen Zeitanteilen die für die Eingruppierung nicht durchschlagen, aber den Bedarf eines Master-Abschlusses begründen. Letztlich klären kann man dies, indem man fragt, nach welcher Fallgruppe man eingruppiert ist. Soweit man nicht den Vorgesetzten oder Personalreferat fragen möchte kann man es auch beim Betriebsrat versuchen.

Dankeschön für die Beantwortung der Frage!
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#4

Habt ihr mittlerweile in Erfahrung bringen können wie das mit der einjährigen einschlägigen Berufsausübung wirklich gehandhabt wird? Seid ihr nach dem einen Jahr von EG11 in EG12 gekommen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Gruß
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