TV EntgO Bund, Teil I - EG 11 trotz fehlendem Bachelor-/Fachhochschulabschlusses
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Kollegin hat sich erfolgreich auf eine EG 11 - Stelle beworben. Aufgrund des grundsätzlich geforderten Bachelor-/Hochschulabschlusses wurde sie jedoch gemäß § 12 TV EntgO Bund "eins niedriger" in die EG 10 eingruppiert. Nachdem sie diese Tätigkeit seit mehreren Jahren erfolgreich ausübt, bittet sie um die Eingruppierung in die EG 11 mit der Begründung, sie übe inzwischen vollumfänglich die laut Stellenbeschreibung übertragenen Tätigkeiten aus. Die Höhergruppierung wird ihr jedoch mit dem Argument verwehrt, dass sie die harten Kriterien für einen "Sonstigen Beschäftigten" nicht erfülle, da sie ohne Qualifikationsnachweis allein aus ihrer Tätigkeit heraus nicht das für eine Eingruppierung in die EG 11 geforderte Wissen in der Tiefe und Breite erwerben könne. - Was ist letztlich notwendig, um auch ohne Bachelor-/Hochschulstudium tarifrechtlich sauber in die EG 11 eingruppiert zu werden?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Icon_confused

Viele Grüße

Jörg Reinhardt
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#2

Die Ausarbeitung vom BVA dazu sind bekannt?

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...onFile&v=2

Es muss eine gewisse Breite über die konkrete Tätigkeit hinaus gegeben sein. Bzw. die konkrete Tätigkeit muss entsprechend breit sein. Hier können Fortbildungen, Vertretungen oder Einsatz in anderen Bereichen, Hospitationen etc. helfen.

Es hängt immer sehr ab vom konkreten Einzelfall der Tätigkeit, der formalen und tatsächlichen Qualifikation sowie dem Abschluss, mit dem man die Gleichwertigkeit feststellen will.

Daneben spielt eine Rolle wer die Eingruppierung anstrebt. Die Dienststelle, gegen die Dienststelle bzw.eine neutrale Dienststelle.
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