TVöD P oder was?
#1

Ist eigentlich irgendwo geklärt, wenn sich ein Pflegedienst an den TVöD P für seine Pflegekräfte anlehnt, was mit den Verwaltungskräften ist? Und welcher TVöD käme dann hier in Frage? Hat das Problem noch jemand? Vielen Dank!
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#2

Es gibt zwar eine Tabelle mit P-Entgeltgruppen, aber keinen TVöD-P.
Sowohl der TVöD-K als auch TVöD-V enthalten die Teile der Entgeltordnung zum Verwaltungsbereich. Allerdings ist man bei Anlehnung ja sowieso frei was man vereinbart.
Verwaltungskräfte sind im TVöD in den normalen Entgeltgruppe E1-E15 eingruppiert.
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#3

Solange tarifliche Regelungen nicht kraft beidseitiger Tarifbindung oder arbeitsvertraglicher Regelung umfänglich zur Anwendung kommen, kann im Arbeitsvertrag grundsätzlich „alles“ vereinbart werden: „Anlehnung“ oder „Orientierung“ an einen Tarifvertrag (des Öffentlichen Dienstes) oder auch keinerlei Bezug auf einen solchen. Das nennt man „Vertragsfreiheit“! Jedenfalls solange keine gesetzlichen Regelungen wie Mindestlohn etc. entgegenstehen.
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#4

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ja, so in etwa hatte ich das leider auch verstanden ... Danke!
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