Eingruppierung für Pflege, TVöD - B, oder TVöD - P
#1

Liebe Damen und Herren,

vor einem Jahr habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem steht, dass ich in die Entgeltgruppe P 5, TVöD-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) eingruppiert bin.

Ich habe also festgestellt, dass ich in Rahmen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst, P-Tabelle, bezahlt werde, nicht für TVöD - B.

Mir ist aufgefallen, dass die Entgeltgruppe Tabellen für TVöD - B und TVöD - P beide für Pflege sind, aber nicht die gleichen Gehaltsstufen haben.

Kann ich eine Vergütung beim TVöD-B gemäß Arbeitsvertrag verlangen?

Danke im Voraus.
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#2

Da verwechseln Sie wohl etwas. Einen "TVöD-P" gibt es nicht.
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#3

Es gibt auch nur eine P-Tabelle innerhalb des TVöD-B.

Einfach mal hier herunterladen:
https://www.kommunalforum.de/tarifvertra...st_pdf.php
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#4

Vielen Dank für diese Antwort.

In meinem Vertrag steht wie folgt:

„Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der vorgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B).

Die Beschäftigten sind in der Entgeltgruppe P 5, TVöD-B eingruppiert.

Aber ich erhalte 2.596,81 €, nicht wie in der von Ihnen aufgeführten Tabelle für TVöD-B angegeben: 2.775,14 €.

Ich frage mich, ob vielleicht ein Fehler aufgetreten ist, den ich beheben muss.
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#5

Sie sind in der falschen Tabelle. Für Sie ist die Anlage E maßgeblich.
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#6

Wie kann es TVöD-E sein?

Ich habe die Stellenbeschreibung und arbeite in der Position: „Pflegehilfskraft“.

Ich verstehe nicht.
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#7

Es ist zwischen P5 und E5 zu unterscheiden. Du bist in der P5 und diese ist in Stufe 2 2596,81 €. E5 wäre der andere Betrag. Aber bei den Aufgaben ist P5 korrekt.
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#8

Ich habe immer noch ein Problem zu verstehen.

Wenn es keine Tabelle P, also kein P5, gibt, sollte ich in dieser Tabelle nachsehen, was in meinem Vertrag steht („Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der vorgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B).

Die Beschäftigten sind in der Entgeltgruppe P 5, TVöD-B eingruppiert.")?

Ist das die Tabelle B, E oder welche, da es keine Tabelle P gibt???

Entschuldigung für mein Missverständnis und Danke nochmal.
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#9

(25.07.2023, 14:06)Peter.H schrieb:  Wie kann es TVöD-E sein?

Ich habe die Stellenbeschreibung und arbeite in der Position: „Pflegehilfskraft“.

Ich verstehe nicht.

Anlage E im TVöD-B, siehe die herunterzuladende Datei des TVöD-B
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