Ist eigentlich irgendwo geklärt, wenn sich ein Pflegedienst an den TVöD P für seine Pflegekräfte anlehnt, was mit den Verwaltungskräften ist? Und welcher TVöD käme dann hier in Frage? Hat das Problem noch jemand? Vielen Dank!
Es gibt zwar eine Tabelle mit P-Entgeltgruppen, aber keinen TVöD-P.
Sowohl der TVöD-K als auch TVöD-V enthalten die Teile der Entgeltordnung zum Verwaltungsbereich. Allerdings ist man bei Anlehnung ja sowieso frei was man vereinbart.
Verwaltungskräfte sind im TVöD in den normalen Entgeltgruppe E1-E15 eingruppiert.
Solange tarifliche Regelungen nicht kraft beidseitiger Tarifbindung oder arbeitsvertraglicher Regelung umfänglich zur Anwendung kommen, kann im Arbeitsvertrag grundsätzlich „alles“ vereinbart werden: „Anlehnung“ oder „Orientierung“ an einen Tarifvertrag (des Öffentlichen Dienstes) oder auch keinerlei Bezug auf einen solchen. Das nennt man „Vertragsfreiheit“! Jedenfalls solange keine gesetzlichen Regelungen wie Mindestlohn etc. entgegenstehen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ja, so in etwa hatte ich das leider auch verstanden ... Danke!