Stelle soll gehoben werden, das Unheil nimmt seinen Lauf!
#16

Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt ja nicht für alle Bundesländer. Greift diese bei dir denn?
Du schreibst über deine Ausbildung vor mehr als 20 Jahren. Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit die mehr als 20 Jahre Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrag erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Trifft das bei dir nicht zu?
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#17

Na bei allem Respekt glaube ich weiss ich von woher der Wind beim TE weht. Um ehrlich zu sein denke ich er hat in den vergangenen Jahren auf seiner Stelle ne relativ ruhige Kugel geschoben was jetzt in Gefahr ist, Stichwort "Einhwohnermeldeschalter". Weil da dürfte es um einiges stressiger zugehen als bei seiner jetzigen Tätigkeit, der Sachbearbeitung. Papier ist geduldig. Jaaaaa ich weiss ich bin böse, sage aber halt klar meine Meinung. An den TE, du bist nun mal aufgrund deiner Ausbildung in der 2. QE, da is nix mit ruhiger Kugel schieben, mussten schon andere feststellen. Dass du auf deiner jetzigen Stelle bist ist m.E. nur Glück. Kurze Formel meinerseits 2. QE=Quantität, 3.QE=Qualität, klingt hart aber isso. Ich schließe mich dem Vorposter an, deine Karten dürften ziemlich schlecht stehen weil man dich ja finanziell sozusagen nicht schlechter stellt behältst ja deine E8. Einzig man verändert deine Tätigkeit eventuell mehr von der Qualität zur Quantität. Von daher wenn du es ändern möchtest, musst halt tatsächlich die entsprechende Weiterbildung machen. Dies dürfte dir dein Arbeitgeber eigentlich nicht versagen.
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#18

(06.04.2021, 20:54)Gast schrieb:  Von daher wenn du es ändern möchtest, musst halt tatsächlich die entsprechende Weiterbildung machen. Dies dürfte dir dein Arbeitgeber eigentlich nicht versagen.

Natürlich kann der AG die Weiterbildung "versagen"! Oder auf welcher Rechtsgrundlage soll sich das Recht auf einen AII-Lehrgang ergeben?

Wenn der AG keinen Bedarf für (mehr) AII-Personal sieht, schreibt er halt keinen AII-Lehrgang aus...

Ist bei uns auch so, allerdings ehr, weil sich keiner mehr auf den AII beworben hat (ist ja auch kein Wunder, wenn man dann (bei uns) trotzdem "der dummer Angestellte" bleibt und nach zwei Jahren nebenberuflicher Lernerei (bei uns wird der AII nie in Vollzeit genehmigt) nicht höher als 9b kommt, während die interessanten Stellen ausschließlich den Beamten im gD zugeschustert werden).
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#19

Na dann.......Augen auf bei der Berufswahl! Es steht jedem frei, sich als Beamter und nicht nur als Angestellter zu bewerben. Wink
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#20

"nur" als Angestellter? Wieso ist das nur? 39 statt 42 Stunden, Bezahlung nach Wertigkeit der übertragenen Arhbeiten, Streikrecht, Vertragsverhältnis ... Ich empfinde das nicht als "nur".
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#21

Ich würde mich an deiner Stelle auch ärgern im ersten Moment,muss ich gestehen. Mein zweiter Schritt wäre allerdings mich zu fragen ob es Gründe in meiner Person oder Arbeit gibt die den Arbeitgeber zur Umstrukturierung veranlassen. Wenn ich das ausschließen kann, akzeptiere ich, dass der Arbeitgeber das Recht hat, umzustrukturieren und entscheide für mich, möchte ich unter diesen Umständen weiter dort arbeiten, bereitet es mir Freude oder suche ich mir einen neuen Arbeitgeber mit mir angenehmen Tätigkeiten.

Wie oben schon gesagt, mit QE2 (Quali ist übrigens ein qualifizierender Hauptschulabschluss der mit einer bestimmten Gesamtnote vergeben wurde, kein Realschulabschluss) sind wenige Stellen vorhanden, die einem viele Freiheiten lassen und wenig Publikumsverkehr beinhalten.
Mit 45 zu sagen man wäre zu alt, finde ich echt erschreckend, schließlich übt man eine Erwerbstätigkeit im Regelfall noch ca. 20-30 Jahre aus. Und dann sind einem 2 Jahre (nicht mal 10 % deines weiteren Erwerbslebens) Weiterbildung zu viel...

Bei dem was du schreibst, denke ich nicht, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, weil die Tätigkeitsbeschreibung sich ändern wird.

Ich wünsche dir, dass du für dich aus dieser Sache glücklich rausgehen kannst und vielleicht neue für dich passende Herausforderungen findest.
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#22

Hallo,

deine Frage kann man pauschal nicht in die eine oder in die andere Richtung beantworten. Eine Rückfrage an dich: Hat dein Bundesland in dem du tätig bist, einen Bezirkstarifvertrag, der Regelungen zur Prüfungs- und Ausbildungspflicht beinhaltet? Es könnte durchaus sein, dass durch deine Berufserfahrung unter eine Ausnahmeregelung fallen könntest.
Weiterhin ist es kein muss, dass du die Stelle wechselst. Der TVöD hat auch genau für solche Angelegenheiten (losgelöst von einem evtl. Bezirkstarifvertrag) Regelungen getroffen. Du kannst dann zwar evtl. nicht eingruppiert werden in die E9b, dafür aber evtl. in die E9a.

Ohne genaue Angaben zum gültigen Tarifwerk (insbesondere Bezirkstarif) ist hier eine abschließende Beurteilung nur schwer möglich. Schaue dir aber doch mal im Detail die §§,12,13 und 14 TVöD an. Insbesondere § 13 Abs 1 könnte für dich von Interesse sein.
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#23

The_Bu, trotzdem darf der AG ihn umsetzen um ihn mit anderen Aufgaben zu betrauen
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#24

(08.04.2021, 10:06)Gast schrieb:  "nur" als Angestellter? Wieso ist das nur? 39 statt 42 Stunden, Bezahlung nach Wertigkeit der übertragenen Arhbeiten, Streikrecht, Vertragsverhältnis ... Ich empfinde das nicht als "nur".

Warum "nur"? Weil man ja nicht studiert hat und daher "nur" der blöde mit der Ausbildung ist. Das man vielleicht mehr drauf hat als der, der gerade so durch sein Studium gekommen ist - egal. Es zählt nur die Qualifikation "auf dem Papier"...

Toll, als Angestellter miche ich in der Realität trotzdem mehr als 39 Stunden/Woche (sicher kann man die Überstunden irgendwann mal "abbummeln")...

Bezahlung nach Wertigkeit der übertragenen Aufgaben? Ja sicher - auf dem Papier (aber bei und nicht in der Praxis). Was soll man denn dagegen machen? Klagen? Ja klar, dann kann man sich auch gleich was anderes suchen denn hier wird man dann sicher nichts mehr erreichen...

Streikrecht? Das ich nicht lache! Siehe "Bezahlung nach Wertigkeit". Hier hilft auch, wenn der Personalrat dienststellenhörig ist und zudem keine Ahnung von (Tarif-) Recht hat...

Vertragsverhältnis? Was bringt´s mir denn bitte?
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#25

(06.04.2021, 23:42)Gast schrieb:  Na dann.......Augen auf bei der Berufswahl! Es steht jedem frei, sich als Beamter und nicht nur als Angestellter zu bewerben. Wink

Selbstverständlich, daher kann ich auch jedem nur von der "Angestelltenlaufbahn" abraten, vorallem wenn man Abi hat.

Ich habe (bei uns) für niemanden Verständnis, der sich trotz Abitur nicht für das Studium gD, sondern für die VFA-Ausbildung bewirbt...
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#26

Mir hat man die Eingruppierung nach EG 8 verweigert, weil ich die "persönlichen Voraussetzungen" nicht erfüllte, sprich kein Lehrgang. Allerdings hatte ich das zarte Alter von 40 Jahren erreicht, wonach der Lehrgang keine Pflicht mehr war. War zu dem Zeitpunkt in EG6.
Dann wurde die Stelle überprüft und es wurde festgestellt, dass es nur eine EG5 ist, da ein selbständiges Arbeiten nicht erforderlich ist. Es ist nur ein reinhämmern der Daten in den PC.
Gegen die Eingruppierung habe ich geklagt und siehe da, selbst das Gericht war der Meinung, dass es EG8 ist.

Und so ganz nebenbei … als die Stelle mit den Vorgängern besetzt war, war es sogar gehobener Dienst.
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#27

Das mag ja sein, bei Angestellten gibt es aber keinen gehoben Dienst oder sonstwas in der Richtung und die Besoldung eines Beamen ist nicht mit der Bezahlung Angestellter vergleichbar.
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#28

Die Vorteile eines Beamten liegen klar auf der Hand:
* Anpassung des Lohnes bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse (Heirat, Kind)
* 10 Stufen, anstatt nur 6 wie bei den Angestellten
* Aufstieg von der 2. QE in A10 durch eine einfache "modulare Qualifizierung"
* Pension statt Rente, d.h. 71 Prozent des letzten Bruttoverdienstes (ja genau, nicht der Durchschnitt, sondern der letzten 2 Jahre)

Das ganze ist natürlich für einen Angestellten der womöglich genau die gleiche Tätigkeit macht sehr ärgerlich. Ich selber rege mich darüber auf, wenn ich nur darüber nachdenke. Aber gut, ist nicht zu ändern.

Der einzige Nachteil bei Beamten, und da regt mich das gejammer auf, ist, dass sie mit A6 anfangen auch wenn es eine A9 Tätigkeit ist.
Der Angestellte wird sofort nach Tätigkeit eingruppiert.
Ach ja, und die erhöhte Arbeitszeit, aber die finde ich jetzt nicht so tragisch.
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#29

Wer denkt, dass er mit 45 zu alt für eine Weiterbildung ist, dem ist nicht zu helfen. Das hat auch mit "Karriere machen" nichts zu tun. Man könnte genauso gut sagen, dass Du das Prinzip schon seit Jahren nicht verstanden hast. Habe übrigens im gleichen Alter so etwas durchgezogen und bin jetzt in der Situation, aussuchen zu können, was ich mache. Ich kann daher dem Vorredner zu 100% zustimmen.
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#30

Mit 45 Jahren hat man noch mindestens 22 Jahre zu arbeiten und gerade mal die Hälfte der Berufslaufbahn geschafft. Wer meint, in dem zarten Alter keinen Fortbildungen nicht mehr machen zu müssen, ist mit E8 noch gut bedient.
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