Sonntagsarbeit und Feiertag
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Unsere Bearbeiter machen aus unserer Arbeit zur Kontrolle der Anlagen am Sonntag, wenn diese auf einen Feiertag fallen, nur Mehrarbeitsstunden mit Feiertagszuschlag,
an normalen Sonntagen sind das Überstunden mit Überstundenzuschlag und Sonntagszuschlag.
Es kann doch nicht sein, dass aus Überstunden Sonntags nur noch MAZ wird, nur weil ein Feiertag ist, oder?
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