Minusstunden bei Krankheit, Feiertag und Urlaub
#1

Ich arbeite als Verwaltungsangestellte 60 %. Diese 23,4 Stunden werden auf fünf Tage aufgeteilt. In Wirklichkeit habe ich eine Dreitagewoche mit 8 Std, 6 Std und über 9 Stunden. Die anderen beiden Tage werden als Gleitzeitstunden abgezogen. Wenn ich jetzt aber krank bin, an Feiertagen oder einzelne Tage Urlaub nehme,  bekomme ich nur diese Durchschnittsstunden gutgeschrieben und nicht, wie ich eigentlich an diesem Tag gearbeitet hätte. Also fehlen mir dann unter Umständen je nach Tag zwischen fünf und zwei Stunden. Wenn ich in der Woche mit Feiertag z.B. noch den 9 Stunden Tag Urlaub nehme, fehlen mir sechs bis acht Stunden. Das hab ich bemängelt. Antwort, das sei im öffentlichen Dienst so. Jetzt soll ich einen Antrag stellen, dass der Arbeitsvertrag auf Dreitagewoche geändert wird. Aber selbst dann wird nur der Durchschnitt an Stunden gerechnet. Wie ist es richtig?
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#2

Wenn tatsächlich eine 3-Tagewoche fest vereinbart wird und nicht über Gleittag läuft, würde es entsprechend gerechnet werden. Urlaub wird umgerechnet auf 3-Tagewoche und es gibt keine Stunden bei Feiertag, Arbeitsunfähigkeit an den arbeitsfreien Tagen.

Grundsätzlich gleichen sich beide Modelle weitgehend aus. Unterschied macht es, wenn man darauf verzichtet, sich an den Tagen wo man nicht arbeitet, arbeitsunfähig zu melden. Daneben sind die Feiertage nicht gleichmäßig auf die Wochentage verteilt. Da kann man ein paar Stunden "Gewinn" machen, wenn man die richtigen Arbeitstage mit dem Arbeitgeber vereinbart.
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#3

Bei den Feiertagen gleicht es sich am Ende des Jahres vielleicht aus. Aber wenn ich mal einen Tag krank bin oder nur einen Tag Urlaub mache, fehlen mir die Stunden, da ich statt den 9 Stunden z.b. am Donnerstag nur 4,40 Std. gutgeschrieben bekomme.
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#4

Du hast halt im Moment keine 3 Tage Woche. Daher auch der Abzug von Gleitzeitguthaben an deinen freien Tagen. Im Moment sehe ich bei Dir eine 5 Tage Woche mit je rund 4,7h / Tag. So wie das jetzt bei Dir läuft, arbeitest Du das quasi raus (+auf Gleitzeitkonto) und feierst entsprechend ab. Dann sind für die Kranktage auch die Stunden abzuziehen. Lösung: 3 Tage Woche mit festen Tagen vereinbaren. Dann sind es eben 3x7,8h die Du regulär arbeiten müsstest.
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#5

(22.10.2023, 12:47)Gast schrieb:  Bei den Feiertagen gleicht es sich am Ende des Jahres vielleicht aus. Aber wenn ich mal einen Tag krank bin oder nur einen Tag Urlaub mache,  fehlen mir die Stunden,  da ich statt den 9 Stunden z.b. am Donnerstag nur 4,40 Std. gutgeschrieben bekomme.

Aber dafür bekommst du bei Arbeitsunfähgkeit an allen 5 Tagen Stunden gutgeschrieben. Ein Problem ist, wenn man sich an solchen Tagen einfach nicht arbeitsunfähig meldet.

Bei Urlaub hast du dafür mehr Urlaubstage. Bei 3 Tage Woche, wären es ja auch weniger Urlaubstage (18 statt 30 Tage).
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#6

Muss man eben beachten, dass man eine 5 tage-Woche hat. Dann benötigt man als Krankschreibung eben auch 5 Tage und nicht nur die, an denen man in betrieblicher Übung anwesend gewesen wäre. Schon isses erledigt.
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