Sonderurlaub wegen Sterbefall - Krankheit
#1

Hallo,

wie verhält es sich mit der Gewährung von Sonderurlaub wegen dem Tod eines Elternteils, wenn man zu dem Zeitpunkt des Sterbefalls krank geschrieben ist? Man bekommt doch trotzdem 2 Tage Sonderurlaub, oder? In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW finde ich keine Regelung wann der Sonderurlaub genommen werden muss.

Gruß
Claudia
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#2

Ich meine, angemessen zeitnah.
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