Schulungsanspruch neu gewählter Personalrat
#1

Liebe Kollegen, 
wir sind in einer sächsischen Kommunalverwaltung tätig. Vor zwei Wochen wurde ein neuer Personalrat gewählt, nachdem seit 1 1/2 Jahren kein PR vorhanden war. 
Jetzt haben wir  - alle drei PR-Mitglieder - Grundschulungen für den PR beantragt, da niemand von uns bisher ein vergleichbares Amt ausgeübt hat. 
Mit Hinweis auf die Haushaltslage wurde mitgeteilt, dass nur jeweils ein PR-Mitglied zu den Veranstaltungen gehen kann. Wenn ich mich richtig belesen habe, steht aber allen neu gewählten PR-Mitgliedern eine Grundschulung zu. 

Wie können wir hier weiter vorgehen? Besten Dank für eure Unterstützung!
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#2

Hallo Christina;

Grundschulungen sind für alle neu gewählten PR-Mitglieder selbstverständlich notwendig und daher auch zu gewähren. Die Haushaltslage ist unbeachtlich (auch Kommunen in einer Haushaltssicherung müssen die Kosten des PR tragen)dazu. Ich empfehle Kontakt zu einer Gewerkschaft aufzunehmen oder sich hier direkt beraten zu lassen für den rechtssicheren Beschluss.

- ist zwar "nur für NRW" jedoch wahrscheinlich ähnlich bei euch
https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/frei...alrat/lpvg

VG
N. H.
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#3

Wichtig ist ein rechtssicherer Entsendebeschluss des Personalrats.
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#4

Danke für eure Hinweise! Ich habe soeben den DGB Kreisverband um Unterstützung gebeten.

Dass der Entsendungsbeschluss gefasst werden muss, ist mir bekannt. Welche Rechtsfolgen hat dieser Entsendungsbeschluss (z.B. dass der Arbeitgeber diesem nicht widersprechen kann?)?

Leider haben wir hier nichts, außer dem Internet, wo ich recherchieren kann...
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#5

Seid ihr denn Gewerkschaftsmitglied? Sollte man überlegen, wenn sich solche Probleme mit dem Arbeitgeber ergeben. Wenn man nicht Mitglied ist muss man nicht mit viel Unterstützung der Gewerkschaften rechnen.

Die Hürden für die Dienststelle gegen einen Entsendungsbeschluss vorzugehen sind sehr hoch.

Normalerweise würde ich empfehlen die Rechte klar durchzusetzen. Eventuell ist es hier überlegenswert erstmal eine Person (Vorsitz) zu entsenden und nach der Schulung dann die weiteren Entsendungen zu verfolgen. (Wenn denn wirklich so wenig Wissen da ist und man auch nicht über die Gewerkschaften als Mitglied Unterstützung bekommt. (Wobei ggf. auch der Anbieter der Schulung Hinweise und Vorlagen zur Verfügung stellt.)

Daneben unbedingt sofort Kommentar zum anzuwendenden Personalvertretungsgesetz beschaffen lassen.
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#6

Hallo nochmals,

ja ein rechtssicherer Entsendebeschluss ist die Grundlage.
Grundlagenschulungen sind aus meiner Sicht unstrittig und können von allen gewählten PR-Mitgliedern besucht werden.

https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/frei...dion-625-5

VG
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#7

(08.09.2021, 14:21)Gast schrieb:  Seid ihr denn Gewerkschaftsmitglied? Sollte man überlegen, wenn sich solche Probleme mit dem Arbeitgeber ergeben. Wenn man nicht Mitglied ist muss man nicht mit viel Unterstützung der Gewerkschaften rechnen.

Die Hürden für die Dienststelle gegen einen Entsendungsbeschluss vorzugehen sind sehr hoch.

Normalerweise würde ich empfehlen die Rechte klar durchzusetzen. Eventuell ist es hier überlegenswert erstmal eine Person (Vorsitz) zu entsenden und nach der Schulung dann die weiteren Entsendungen zu verfolgen. (Wenn denn wirklich so wenig Wissen da ist und man auch nicht über die Gewerkschaften als Mitglied Unterstützung bekommt. (Wobei ggf. auch der Anbieter der Schulung Hinweise und Vorlagen zur Verfügung stellt.)

Daneben unbedingt sofort Kommentar zum anzuwendenden Personalvertretungsgesetz beschaffen lassen.
Moin zusammen,
und Herzlichen Glückwunsch zur Wahl.

Mit dem Punkt mit der Gewerkschaft kann ich nur recht geben.

Erstens sie setzten sich vor allem nur für ihre Mitglieder ein aber dann richtig. Bei sowas wird kein Spaß Verstanden.

Bei mir wollte die Dienststelle auch erst für mich und viele weitere Kolleginnen und Kollegen die Kosten nicht übernehmen. Na ja dann haben wir eben darlegt das wir einen Rechtsanspruch drauf haben und falls sie nicht die Kostenübernahmeerklärung unter schreiben fahren wir trotzdem. Rechnung wird auch kommen und sie können dann ja gerne Klagen und alle Verfahren verlieren. Das haben wir so abgestimmt in dem Fall mit ver.di und ver.di hatte es auch schon mit ihrem eigen Bildungswerk abgestimmt.
Zum Glück hat die Dienststelle dann ein einsehen und hat unterschrieben und wohl auch gezahlt.

Ich kann nur jedem Personalrat raten in der Gewerkschaft zu sein auch wenn man ein Problem mit ihr hat. Denn das ist die Organisation die offiziell gegen den Arbeitgeber auf sehr vielen Ebenen vorgehen kann aber eben nur für ihre Mitglieder.
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#8

Hallo,

sächsisches Personalvertretungsgesetz, 

§ 47
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

(1) 1Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. 2Ersatzmitglieder jeder Vorschlagsliste können bis zur Anzahl der auf die Liste entfallenden Personalratsmitglieder in der Reihenfolge des Wahlergebnisses unter den gleichen Voraussetzungen freigestellt werden. 3Hat eine Mehrheitswahl stattgefunden, gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass die Ersatzmitglieder bis zur Anzahl der Personalratsmitglieder in der Reihenfolge des Wahlergebnisses berücksichtigt werden können.
(2) 1Unbeschadet des Absatzes 1 hat jedes Mitglied des Personalrats und jedes Ersatzmitglied nach Absatz 1 Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der Bundes- oder Landeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt sind. 2Beschäftigte, die erstmals das Amt eines Personalratsmitglieds übernehmen und nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter gewesen sind, haben einen Anspruch nach Satz 1 für insgesamt vier Wochen.


Viele Grüße

Andreas
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