10.05.2026, 10:48
Hallo,
ich arbeite in einer Kommune als Mitarbeiterin der Kasse. Da langjährig versichert kann ich mit 63 Jahren mit Abschlag in Rente gehen. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeits-Tagen pro Kalenderjahr, der sich wegen Teilzeitarbeit seit Jahren auf Basis meiner 4-Tage-Woche auf 24 Urlaubstage vermindert.
Ich gehe zum 01.08.2026 in Rente. Mein Arbeitgeber will mir anteilig Urlaub gewähren.
Im web fand ich: Bei einem Renteneintritt im öffentlichen Dienst in Thüringen (TVöD VKA / TV-L) gelten für den Urlaubsanspruch spezifische tarifvertragliche Regelungen
=> Urlaubsanspruch und Renteneintritt
Rentenbeginn in der 2. Jahreshälfte: Scheiden ich in der zweiten Jahreshälfte aus (also nach dem 30.06.) und haben das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub
Meine Frage: Kann mein Arbeitgeber den Urlaub bei Renteneintritt kürzen, wenn ich in der zweiten Jahreshälfte gehe?
ich arbeite in einer Kommune als Mitarbeiterin der Kasse. Da langjährig versichert kann ich mit 63 Jahren mit Abschlag in Rente gehen. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeits-Tagen pro Kalenderjahr, der sich wegen Teilzeitarbeit seit Jahren auf Basis meiner 4-Tage-Woche auf 24 Urlaubstage vermindert.
Ich gehe zum 01.08.2026 in Rente. Mein Arbeitgeber will mir anteilig Urlaub gewähren.
Im web fand ich: Bei einem Renteneintritt im öffentlichen Dienst in Thüringen (TVöD VKA / TV-L) gelten für den Urlaubsanspruch spezifische tarifvertragliche Regelungen
=> Urlaubsanspruch und Renteneintritt
Rentenbeginn in der 2. Jahreshälfte: Scheiden ich in der zweiten Jahreshälfte aus (also nach dem 30.06.) und haben das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub
Meine Frage: Kann mein Arbeitgeber den Urlaub bei Renteneintritt kürzen, wenn ich in der zweiten Jahreshälfte gehe?


