Recht auf Auskunft über Anfragende?
#1

Hallo,

es ist ja möglich, eine kostenpflichtige Melderegisterauskunft einer Person zu beantragen und sofern die Daten dieser Person keiner Auskunftssperre unterliegen, darf jeder die Daten dieser Person erhalten. Oder?

Darf jetzt aber auch diese Person von der Meldebehörde erfahren, wer entsprechende Daten abgerufen hat? Falls ja nach welcher Rechtsgrundlage bitte?

Danke.

MfG
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#2

Zu Teilfrage 1: Richtig, wobei die "Daten" sich auf Name und Anschrift beschränken.

Zu Teilfrage 2: Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, wobei eine solche Auskunft auch aus rein praktischen Gründen nicht machbar wäre. Gerade in größeren Städten ist das ein "Massengeschäft". Wie soll die Meldebehörde feststellen, ob es vor ein paar Monaten zu einer bestimmten Person ein Anfrage gab? Alphabetische Listen mit 50 Neueinträgen täglich führen?
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#3

Bezüglich so abwegig ist das gar nicht. Wenn jemand bspw. auf das Grundbuch zugreift, muss auch der Grund und der Zugreifende vermerkt werden. Technisch ließe es sich dann schon einrichten, dass zu jedem Datensatz eine Abrufhistorie erstellt wird.

Aber es gibt keine Rechtsgrundlage bisher.
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#4

(19.08.2021, 14:55)Gast schrieb:  Zu Teilfrage 2: Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, wobei eine solche Auskunft auch aus rein praktischen Gründen nicht machbar wäre. Gerade in größeren Städten ist das ein "Massengeschäft". Wie soll die Meldebehörde feststellen, ob es vor ein paar Monaten zu einer bestimmten Person ein Anfrage gab? Alphabetische Listen mit 50 Neueinträgen täglich führen?

Nicht richtig:
Der Betroffenen Person steht ein umfangreiches Auskunftsrecht zu sämtlichen zu seiner Person gespeicherten Daten zu (vgl. § 10 Bundesmeldegesetz), dazu gehören auch Auskünfte über sie/ihn in einem gewissen zurückliegenden Zeitraum. Ausnahmen hiervon sind in § 11 Bundesmeldegesetz (Auskunftsbeschränkungen) geregelt.
 
Eine solche Auskunft ist nicht nur technisch möglich (Auskünfte sind zu protokollieren erledigt das Programm, nicht der Sachbearbeiter) sondern auch Recht des Betroffenen.

Schönes Wochenende
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