Rückzahlung Fortbildung
#1

Hallo zusammen, 

Ich bekomme momentan eine größere Fortbildung bezahlt, für dessen Stelle ich einen neuen, befristeten Vertrag bekommen habe. Der gibt einen Bewilligungszeitraum von fünf Jahren an (01.03.2025 - 28.02.2030). Danach läuft meine Beschäftigung mit dem alten Vertrag unbefristet weiter. In meinem Änderungsvertrag steht, dass ich die Kosten der Fortbildung und meine Lohnfortzahlung zurückzahlen soll, wenn ich innerhalb des Bewilligungszeitraumes und den folgenden zwei Jahren danach kündige. Es steht folgendermaßen drin: „Der Beschäftige hat dem Arbeitgeber, sofern er auf eigenen Wunsch oder aus seinem Verschulden nach dem Bestehen der Lehrgangsprüfung aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb des Bewilligungszeitraumes und den folgenden zwei Jahren ausscheidet, für jeden vollen Kalendermonat, der an diesem Zeitraum fehlt, 1/84 der erhaltenen Leistungen zu erstatten.“ 

Verstehe ich richtig, dass die mich sieben Jahre binden wollen wegen einer Fortbildung, die nur vier Monate dauert? 

Danke
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#2

"Verstehe ich richtig, dass die mich sieben Jahre binden wollen wegen einer Fortbildung, die nur vier Monate dauert? "
Wenn die Fortbildung vier Monate dauert wäre es doch geplant.
Allerdings wird die Vereinbarung wohl nicht wirksam sein.
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#3

Die Bindungsdauer muss angemessen zur Dauer und zum Wert der Fortbildung sein. Das ist bei Dir wohl nicht nicht der Fall. Daher ist die Klausel wahrscheinlich unwirksam. Am besten mal von der Gewerkschaft oder von einem Anwalt checken lassen.
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