Minusstunden bei Fortbildung
#1

Hallo,
gibt es eine Regelung für Vollzeitkräfte bezüglich Arbeitszeit bei dienstlich angeordneten Fortbildungen? Wenn z.b eine Fortbildung um 14 Uhr endet und die Dienstzeit an diesem Tag bis 16 Uhr ist. Dürfen dann dafür Minusstunden berechnet werden?
Zitieren
#2

Es kommt auf die Details und ggf. die Betriebsvereinbarung etc. an.

Grundsätzlich muss die Vollzeitkraft dann nach der Fortbildung noch bis 16 Uhr arbeiten.
Soweit die Fortbildung an einem anderen Ort stattfindet ist zu beachten, dass die Fahrtzeit ggf. als Arbeitszeit angerechnet werden kann (so in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und Arbeitszeitverordnungen für Beamte geregelt.)

Wenn der Arbeitgeber vorgibt, dass danach nicht gearbeitet wird, könnte [es kommt auf die Details der Vorgabe und der Arbeitszeitregelungen an] Annahmeverzug vorliegen (==> keine Minusstunden). Wenn der Arbeitnehmer nicht arbeiten will, wären es Minusstunden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Minusstunden durch Ortswechsel während der Arbeitszeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst