Rückwirkende Höhergruppierung
#1

Guten Abend zusammen,

ich habe folgende Frage bzgl. meiner "richtigen" Eingruppierung.

Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter (Allg. innere Verwaltung, Kommunalverwaltung).
Nach Abschluss der Ausbildung wurde ich relativ zeitnah eine Entgeltgruppe höhergruppiert und dementsprechend Stufe 2 zugeordnet.
Jedoch war für mich von Anfang an fraglich, ob diese Gruppe welcher ich dann zugeordnet war die "richtige" ist, oder eine höhere gerechtfertigt ist. Außerdem wurden anfangs des Jahres wurden bei uns Arbeitsplatzbeschreibungen angefertigt, welche jedoch noch nicht ausgewertet wurden.
Nach dem neuen TVöD wird zum 01.03.2017 eine "stufengleiche Höhergruppierung" eingeführt.

Wie soll ich nun weiter vorgehen???

a) Antrag auf Höhergruppierung zum 01.03.2017 (um die Stufe beizubehalten)
b) Warten bis die Arbeitsplatzbeschreibung ausgewertet ist

Für den Fall a): Wie könnte so ein Antrag aussehen - insbesondere im Hinblick auf die Begründung.

Für den Fall b) stellt sich für mich jedoch die Frage ob überhaupt rauskommt, dass die Stelle höher bewertet ist als bisher angenommen # Stichwort "wer zahlt - bestimmt".
Falls widererwartend eine höhere Entgeltgruppe herauskommt gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber versuchen wird mich in den Monaten nach der Auswertung in die entsprechende Entgeltgruppe einzustufen.
Rein theoretisch steht mir diese höhere Eingruppierung aber nicht in der Zukunft zu, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, ab welchem ich die Aufgaben wargenommen habe.


Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt und hoffe auf viele hilfreiche Antworten.

Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht

Seb.
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#2

Wenn Du falsch eingruppiert sein solltest, ist das keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur und insofern egal was die Stufe angeht.

Bedenke bei Deinem Antrag 1. es kann auch das Gegenteil bei rauskommen, nämlich daß die Stelle weniger wert ist und 2. sollte die Stelle mehr wert sein, werden nur 6 Monate nachgezahlt. Je später Du den Antrag auf Überprüfung stellt, umso länger hast Du für zu wenig Geld gearbeitet.
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#3

Ich denke, es geht dem Fragensteller um die stufengleiche Höhergruppierung ab dem 1.3.17 und dass er wissen will, ob es auf den Zeitpunkt der Antragsstellung ankommt. Das würde mich auch interessieren.
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