02.02.2021, 10:29
Hallo,
ich bin Personalsachbearbeiterin und in einer Gemeinde tätig. Komme bei einem Thema nicht weiter.
Wir haben einen Mitarbeiter der seit 2 Jahren in der IT Abteilung tätig ist, vorher war er seit 2002 als Kämmerer beschäftigt.
Er hat als Kämmerer EG 12 bekommen und ist auf der IT Stelle mit EG 10 bewertet.
Er ist über 40 und über 15 Jahre beschäftigt.
Ich muss ihn doch hier in der EG 12 lassen und habe keine Möglichkeit auf Änderung oder?
Wenn hätten wir es damals machen müssen oder? Eine Änderungskündigung ist ja wenn man unkündbar ist nicht zulässig oder?
Bin gespannt über den Austausch. Vielen Dank
ich bin Personalsachbearbeiterin und in einer Gemeinde tätig. Komme bei einem Thema nicht weiter.
Wir haben einen Mitarbeiter der seit 2 Jahren in der IT Abteilung tätig ist, vorher war er seit 2002 als Kämmerer beschäftigt.
Er hat als Kämmerer EG 12 bekommen und ist auf der IT Stelle mit EG 10 bewertet.
Er ist über 40 und über 15 Jahre beschäftigt.
Ich muss ihn doch hier in der EG 12 lassen und habe keine Möglichkeit auf Änderung oder?
Wenn hätten wir es damals machen müssen oder? Eine Änderungskündigung ist ja wenn man unkündbar ist nicht zulässig oder?
Bin gespannt über den Austausch. Vielen Dank