Rückstufung
#1

Hallo,

ich bin Personalsachbearbeiterin und in einer Gemeinde tätig. Komme bei einem Thema nicht weiter.
Wir haben einen Mitarbeiter der seit 2 Jahren in der IT Abteilung tätig ist, vorher war er seit 2002 als Kämmerer beschäftigt.
Er hat als Kämmerer EG 12 bekommen und ist auf der IT Stelle mit EG 10 bewertet.
Er ist über 40 und über 15 Jahre beschäftigt.

Ich muss ihn doch hier in der EG 12 lassen und habe keine Möglichkeit auf Änderung oder?
Wenn hätten wir es damals machen müssen oder? Eine Änderungskündigung ist ja wenn man unkündbar ist nicht zulässig oder?

Bin gespannt über den Austausch. Vielen Dank
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#2

Beschäftigung ist im Tarifgebiet West?

Wie kam es denn zum Wechsel der Tätigkeit? Wie sah die Vereinbarung zum Wechsel der Tätigkeit aus?

Die Regelung des § 34 (2) TVöD ist kein umfassender Schutz vor (Änderungs-)Kündigungen.
Als Einstieg der Prüfung würde ich das BAG-Urteil vom 28.10.2010 – 2 AZR 688/09 heranziehen.
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#3

Ja Beschäftigter ist Tarifgebiet West.

Der Wechsel durch eine längere Krankheit gewesen, die vorherige Tätigkeit konnte bzw. wollte nicht mehr ausgeübt werden.
Es wurde vertraglich vereinbart und über den Gemeinderat beschlossen. Wie genau müsste ich nochmal nachschauen, wenn ich im Büro bin.

Ich bin deshalb darauf gestoßen, weil ich eine Bewertung für die Kommunalaufsicht machen muss.
IT-ler kann ich ja schlecht in die EG 12 eingruppieren oder?
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#4

Wurde dabei Fortsetzung Bezahlung E12 zugesagt. Sonst dürfte er schon in der E10 sein und entsprechend zu bezahlen sein.

E12 ist auch im Bereich IT möglich. Hängt von den Aufgaben ab.
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#5

Ob es zugesagt wurde, muss ich nochmal prüfen.

Die Tätigkeiten geben eigentlich nur EG 10 her.

Wie gehe ich dann vor, wenn es keine schriftliche Zusage gibt? Mache ich dann die Vertragsergänzung ab jetzt?
Rückwirkend kann ich ja keine 2 Jahre korrigieren..
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#6

Grundsätzlich ist bei Übertragung der Aufgaben mit E10 die Herabgruppierung erfolgt.
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