Rückgruppierung
#1

Wegen Rückgruppierung habe ich mit meinem Arbeitgeber Lohnaufzehrung vereinbart. Der zuletzt erhaltene Lohn wird eingefroren (von E8 auf E4). Die Aufzehrung sollte zu 50% erfolgen. D. h. Lohnerhöhungen werden zur Hälfte durchgeführt. 
Das wurde dann auch richtig 3 Monate von der Bezügestelle so berechnet. Danach wurden die Erhöhungen rückwirkend wieder einbehalten und weitere Lohnerhöhungen ausgeschlossen bis die Lohngruppe erreicht ist, auf die zurückgeführt werden soll. 
Auf Nachfrage wurde vom Vorgesetzten behauptet, dass der Tarifvertrag eine 50% Aufzehrung nicht vorsieht. 
Warum wurde sie dann zunächst von der Bezügestelle wie vereinbart berechnet?
Hat jemand damit Erfahrung?

Danke im Voraus
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#2

Es käme auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an.
Ggf. spielen auch der anzuwendende Tarifvertrag und Gründe für die Herabgruppierung eine Rolle.
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