Rückgruppierung in Elternzeit möglich?
#1

Hallo zusammen, 

ich hätte eine Frage ich habe vor einem Jahr Elternzeit auf 3 Jahre beantragt, merke aber jetzt, dass ich nach einem Jahr wieder ein bisschen arbeiten möchte. Habe meinen AG angefragt ob ich wieder auf 10 Stunden beschäftigt werden kann. Vor der Elternzeit war ich in EG 10 eingestellt. Jetzt wollen sie mir eine andere Tätigkeit in EG 8 geben mit einem neuen Arbeitsvertrag, da meine Elternzeit ja noch läuft.

1. Frage: Darf der Arbeitgeber mich einfach zurückgruppieren von 10 auf 8? Liegt es hier an dem neuen Arbeitsvertrag? Ich war immer der Meinung, dass eine Rückgruppierung nicht möglich ist.
2. Frage: Kann ich meine Elternzeit beenden, damit ich die Chance habe in EG 10 weiter eingruppiert zu werden?

Danke für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
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#2

"1. Frage: Darf der Arbeitgeber mich einfach zurückgruppieren von 10 auf 8?"
Nein. Aber unter den beschriebenen Umständen ist es möglich.

"Liegt es hier an dem neuen Arbeitsvertrag?"
Ja.

" Ich war immer der Meinung, dass eine Rückgruppierung nicht möglich ist."
Es ist möglich einen neuen Arbeitsvertrag mit einer niedrigeren Entgeltgruppe zu schließen. Kommt durchaus vor.

"2. Frage: Kann ich meine Elternzeit beenden, damit ich die Chance habe in EG 10 weiter eingruppiert zu werden?"
Nur wenn entsprechende Gründe vorliegen oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.
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#3

Hi

Ich hab tatsächlich ähnliche Erfahrungen

Wenn man mindestens 15 Stunden arbeitet dürfen sie einen meiner Meinung nach nicht runter gruppieren. So ist zumindest die Gesetzes Lage.

Wurde auch niedriger eingruppiert, habe aber auch keine 15 Stunden gearbeitet.
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#4

"Wenn man mindestens 15 Stunden arbeitet dürfen sie einen meiner Meinung nach nicht runter gruppieren. So ist zumindest die Gesetzes Lage."
Wenn man im bisherigen Arbeitsverhältnis nur die Arbeitszeit ändert, der Arbeitsvertrag aber sonst nicht geändert wird, dann bleibt es bei der Eingruppierung. arbeiten. Egal ob 1h, 14, 15 oder 39h.. Wenn man einen neuen Arbeitsvertrag schließt bzw. entsprechend geänderte Tätigkeiten vereinbart, dann kann der in einer anderen Entgeltgruppe kommen. Deshalb ist es wichtig was man genau beantragt und was man für Verträge akzeptiert.
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