04.05.2018, 09:32
Hallo zusammen,
mir wurde eine Stelle mit EG 9b angeboten. Hierfür benötige ich den AL II.
In mehreren Foren habe ich schon gelesen, dass in Bayern der AL II nicht ganz einfach ist und es schon viele "Durchfaller" gegeben hat. Außerdem habe ich noch eine Tochter zu versorgen, bin alleinerziehend.
Ist es grundsätzlich möglich, die Stelle auch ohne AL II anzunehmen, wenn man damit einverstanden wäre, eine EG niedriger eingruppiert zu werden? Z.B. EG 9a bzw EG 8?
Oder kann man "Personal" nur mit dem AL II übernehmen?
Einem Wortlaut in einem Forum zufolge müsste das gehen...
mir wurde eine Stelle mit EG 9b angeboten. Hierfür benötige ich den AL II.
In mehreren Foren habe ich schon gelesen, dass in Bayern der AL II nicht ganz einfach ist und es schon viele "Durchfaller" gegeben hat. Außerdem habe ich noch eine Tochter zu versorgen, bin alleinerziehend.
Ist es grundsätzlich möglich, die Stelle auch ohne AL II anzunehmen, wenn man damit einverstanden wäre, eine EG niedriger eingruppiert zu werden? Z.B. EG 9a bzw EG 8?
Oder kann man "Personal" nur mit dem AL II übernehmen?
Einem Wortlaut in einem Forum zufolge müsste das gehen...
Grundsätzlich gilt ab EG 9b die Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder halt das Studium. Wenn ein Bewerber das Anforderungsprofil nicht erfüllt, ist dieser grundsätzlich nicht für das Auswahlverfahren zuzulassen. Zwei Ausnahmen gibt es, wenn es keine anderen Bewerber gibt:
a) Einstellung als Sonstiger Angestellter ( nur möglich wenn der AG dies will )
b) oder Einstellung mit einer Vergütungsgruppe weniger ( nach TVöD ).