Personalamt nur mit AL II möglich?
#1

Hallo zusammen,

mir wurde eine Stelle mit EG 9b angeboten. Hierfür benötige ich den AL II.
In mehreren Foren habe ich schon gelesen, dass in Bayern der AL II nicht ganz einfach ist und es schon viele "Durchfaller" gegeben hat. Außerdem habe ich noch eine Tochter zu versorgen, bin alleinerziehend.

Ist es grundsätzlich möglich, die Stelle auch ohne AL II anzunehmen, wenn man damit einverstanden wäre, eine EG niedriger eingruppiert zu werden? Z.B. EG 9a bzw EG 8?
Oder kann man "Personal" nur mit dem AL II übernehmen?

Einem Wortlaut in einem Forum zufolge müsste das gehen...


Grundsätzlich gilt ab EG 9b die Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder halt das Studium. Wenn ein Bewerber das Anforderungsprofil nicht erfüllt, ist dieser grundsätzlich nicht für das Auswahlverfahren zuzulassen. Zwei Ausnahmen gibt es, wenn es keine anderen Bewerber gibt:

a) Einstellung als Sonstiger Angestellter ( nur möglich wenn der AG dies will )
b) oder Einstellung mit einer Vergütungsgruppe weniger ( nach TVöD ).
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#2

Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist geht dies grundsätzlich. Aber es steht dem Arbeitgeber frei den AL II zu verlangen.
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#3

(04.05.2018, 18:37)Gast schrieb:  Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist geht dies grundsätzlich. Aber es steht dem Arbeitgeber frei den AL II zu verlangen.

Danke für die Info.
Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder erfolgt dies lediglich im gegenseitigem Einvernehmen?
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#4

Hallo,
was sagt denn die Stellenausschreibung und was sagt denn der Personalrat dazu?
LG
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#5

Wenn die Stelle mit der EG 9b ausgeschrieben ist, dann weil dort Tätigkeiten zu erledigen sind, die zwingend einen Fachhochschulabschluss oder einen AL II voraussetzen. Tendenziell also die gehobene Personalsachbearbeitung (z.B. Kündigungen, Personalauswahl und -verhandlungen, schwierige tarifrechtliche und arbeitsrechtliche Probleme bearbeiten, Diziplinarangelegenheiten, etc.).

Der Arbeitgeber *kann* eigentlich solche Aufgaben niemandem übertragen, der dafür nicht qualifiziert ist ... denn ohne die Qualifikation kann er die Aufgaben auch nicht erfüllen.

Natürlich wäre es denkbar, schlicht andere Aufgaben zu übertragen, wenn man Dich unbedingt haben möchte. Dann bleibt aber dennoch die Frage, wer dann die eigentlichen Aufgaben der Stelle macht.

Es klingt vielleicht ganz furchtbar aber: wer den AL II nicht schafft, der ist auch für die schwierige Sachbearbeitung auf der Ebene des gehobenen Dienstes nicht geeignet.

Meine Empfehlung an Dich wäre: Mach den AL II, denn damit eröffnest Du Dir für die Zukunft viel mehr Chancen. Er ist schaffbar, wenn auch - gerade wenn man schon etwas älter ist und sich in seinem Leben eingerichtet hat - für 2 Jahre mit ziemlichen Einschränkungen im Privatleben verbunden.
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