10.09.2023, 14:04
Guten Tag,
Ich habe eine anteilige Rückforderung der Jahressonderzahlung sowie der SV Beiträge der Zusatzversicherung erhalten.
2022 bezog ich nur Krankengeld.
Im Mai 2023 bekam ich den Bescheid der Rentenkasse, dass die EM Rente rückwirkend zum 01.05.2022 als befristete Rente bewilligt wurde.
Deshalb fordert mein Arbeitgeber (Gemeinde) zurück.
Ist das so richtig?
Ich dachte, dass der Arbeitsvertrag erst mit Zustellung ruht.
Würde mich freuen wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Ich habe eine anteilige Rückforderung der Jahressonderzahlung sowie der SV Beiträge der Zusatzversicherung erhalten.
2022 bezog ich nur Krankengeld.
Im Mai 2023 bekam ich den Bescheid der Rentenkasse, dass die EM Rente rückwirkend zum 01.05.2022 als befristete Rente bewilligt wurde.
Deshalb fordert mein Arbeitgeber (Gemeinde) zurück.
Ist das so richtig?
Ich dachte, dass der Arbeitsvertrag erst mit Zustellung ruht.
Würde mich freuen wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.