Gestern, 12:59
Wenn ich vorm Erreichen der abschlagsfreien Rente, eine Rente mit Abschlägen beantrage und erhalte, kann ich dann einfach weiterarbeiten oder meine Arbeitszeit verkürzen, ohne das es einer Kündigung bedarf? Oder braucht es hier rechtlich einen neuen Vertrag oder eben nur einen Zusatz über die reduzierte Stundenanzahl?


