Privat erworbenen Führerschein einbringen
#1

Hallo...

kann mir jemand vielleicht weiterhelfen ?

Muss ich meinem Arbeitgeber, meinen Privat erworbenen Führerschein zur Verfügung stellen ?

Ich arbeite als Arbeiter und bin weder unter dieser Voraussetzung angefangen und es ist auch nicht Inhalt meiner APB.

Was sagt Ihr dazu ?

Vielen Dank für Eure Antworten !
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#2

Guten Abend,

Du hast Dein Führerschein gemacht und Dein AG möchte jetzt, dass Du jetzt auch einen Wagen fährst.
Ad hoc kann ich jetzt nicht so ein Problem sehen. Aber Du möchtest das wohl nicht. Oder was meinst Du mit "zur Verfügung stellen".

Was steht denn in Deinem Vertrag oder in Deiner Arbeitsplatzbeschreibung? Falls da so eine Klausel steht, wie " die Übertragung von weiteren Aufgaben behalten wir uns vor!", da kann das unter Umständen schon sein.
Weiß denn Dein AG das Du jetzt eine Führerschein hast?

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#3

Hi Kollege! Huhu AuenlandbewohnerinS10347

Ich kann mir in etwa vorstellen, was da wieder für eine linke Tour gefahren wird. Weißt, Auenlandbewohnerin, manche DS unterhalten selbst keine Fahrzeuge. Sie verlangen dann vom Personal, dass die Leute ihre privaten Karren für den Dienstbetrieb einsetzen. Erstattet werden dann lediglich die paar Cent km-Geld. Jetzt gibt's mehrere Varianten, entweder Du schrubbst Dir Deine Kiste im "Normalverkehr" km-mäßig für die kaputt oder Du knatterst durch Feld- und Waldwege und zerstörst Dir die Kiste im dienstlichen Rallyebetrieb. Es ist gewiß ne Gradwanderung, dieses Thema. Wenn Du uns ein bißchen mehr verrätst, mit welchen Aufgaben sie Dich betraut haben usw. können wir Dir sicher noch den ein oder anderen Tipp geben. Glück auf: Haegar
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#4

Wenn dein Arbeitgeber will, dass du für ihn fährst (sofern deine Stelle das vorsieht), muss er dir dafür ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Das muss nicht notwendigerweise ein persönlicher Dienstwagen sein. Ein Flottenfahrzeug wie z.B. ein Lieferwagen für Auslieferer oder ein Servicewagen für die Leute von der Straßenmeisterei ist ausreichend.

Die Einbringung privater Geräte (z.B. Computer, PDAs etc.) in den Dienstbetrieb ist in den meisten Verwaltungen explizit verboten. Es besteht also kein Grund private Fahrzeuge während der Dienstzeit zu dienstlichen Zwecken zu nutzen.
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#5

(12.01.2011, 16:57)Gast schrieb:  kann mir jemand vielleicht weiterhelfen ?
Muss ich meinem Arbeitgeber, meinen Privat erworbenen Führerschein zur Verfügung stellen ?

Wo liegt denn hier das Problem?

Bestenfalls könnte ich mir vorstellen, dass Du dadurch bessere Chancen hast in Zukunft eine Gehaltsaufbesserung zu bekommen.

Beste Grüße!
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