Personalversammlung
#1

Hallo! Wir sind eine Gemeinde mit ca. 100 Beschäftigten (inkl. Voll-u. Teilzeitkräften). Die Personalversammlung findet als Weihnachtsfeier statt. Also keine "richtige" Personalversammlung, wie es eigentlich üblich wäre bzw. in größeren Kommunen gang und gebe ist. Diese Veranstaltung wird immer in einer Gaststätte abgehalten. Die Gemeinde übernimmt die Kosten des Mittagessen. Früher wurden geringfügig Beschäftigte nicht eingeladen oder vergessen einzuladen. Im BayPVG Art. 48 steht:

Die Personalversammlung aus den Bschäftigten der Dienststelle.
Kommentar: Die Personalversammlung ist, wie dem Abs. 2 S. 1 als einer Legaldefinition zu entnehmen ist, eine "gemeinsame Versammlung aller Beschäftigten" der Dienststelle.

Warum zum Teil geringfügige Beschäftigte zur PV nicht eingeladen wurden, resultiert möglicherweise auch daraus, dass die Arbeitszeit zu vergüten ist (lt. BayPVG). Bei MitarbeiterInnnen, die nur stundenweise arbeiten, stellt dies ein Problem für die Personalstelle dar.

Wie handhaben das andere Kommunen, bei denen die Personalversammlung mit der Weihnachtsfeier zusammengelegt ist?


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#2

Teilzeitbeschäftigte werden selbstverständlich auch zu den Personalversammlungen eingeladen. Das ist doch genau so Personal wie Vollzeitbeschäftigte. Und da ist es völlig schnurz, ob die 1 Stunde in der Woche arbeiten oder 42.
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#3

... schickt einfach eure Personalstelle mal zu einer Schulung, wie man Löhne auszahlt - das könnte für alle Beschäftigten von Vorteil sein ;-00
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#4

Servus ;-)

Wie schon gesagt: auch Teilzeitbeschäftigte sind Personal und daher zur Personalversammlung mit einzuladen.
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#5

Hallo,

ich denke mit geringfügig Beschäftigten sind eher die 400€-Kräfte gemeint. Ich habe sehr starke Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des LPersVG und einer Personalversammlung in einer Gaststätte. Da müsst ihr die Tür verrammeln, dass niemand hereinkommt, da es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handelt. Hinzu kommt, dass der oder die Vorsitzende eine Art Hausrecht besitzt, was ja in einer Gaststätte zu Komplikationen führen kann.

Wenn ihr das dennoch dort machen wollt, dann mal gutes Gelingen und einen guten Hunger. Die Obrigkeit nicht zu sehr verärgern, sonst gibts vielleicht nur Pommes- rot-weiß.

Gruß vom Blauen
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#6

Ich als PR-Mitglied sehe das natürlich auch so, dass selbst geringfügig Beschäftigte selbstverständlich dazugehören und somit zur Personalversammlung einzuladen sind. Das ist ja auch im BayPVG verankert. Im Kommentar zum Gesetz sind auch keine Ausnahmen aufgelistet. Somit gehe ich davon aus, dass JEDER ein Recht hat zur Teilnahme an der Personalversammlung hat... wenn es denn eine ordentliche Versammlung bei uns wäre.

Da es aber gleichzeitig eine Weihnachtsfeier ist und die Gemeinde dass Essen bezahlt, weiß ich nicht, in wie weit sich unser Chef darauf einlässt, dass wirklich ausnahmslos alle dazu eingeladen werden. Es geht um ca. 3-4 geringfügig Beschäftigte.

Falls die Personalstelle/Chef Schwierigkeiten machen, habt ihr mir einen Ratschlag, wie ich das für die Kolleginnen und Kollegen durchboxen kann? Richtig ungeschickt ist es, dass manche schon jahrelang geringfügig arbeiten und sie sich dann bestimmt wundern, warum sie auf einmal zur Personalversammlung eingeladen werden. Grüße
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#7

Ist es nicht so, dass der Personalrat zur Versammlung einlädt und nicht das Personalamt?
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#8

Bei uns lädt der Personalrat ein. Ich kann aber aus dem Stand nicht sagen, ob das im BayPVG steht. Das Personalamt gibt uns lediglich die Listen mit den Namen aller Beschäftigten (wenn Sie nicht wieder welche vergessen).
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#9

Hallo,
Personalversammlung und Weihnachtsfeier in einem Gasthof sehe ich als problematisch an.
Nicht der Dienstherr lädt zur Personalversammlung ein sondern der Personalrat und hier speziell der Personalratsvorsitzende.
Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Art. 49 BayPVG
Die Personalversammlung besteht aus den Beschäftigten der Dienststelle. Damit sind alle Beschäftigten gemeint. Bei uns wird durch Aushang und Rundmail eine allgemeine Einladung zur Personalversammlung rausgegeben. Wer nicht kommen will muss eben weiterarbeiten.
Die Personalversammlung ist nicht öffentlich, das heißt es dürfen keine Personen anwesend sein die bei euch nicht beschäftigt sind.
Angenommen euer Bürgermeister will dem Personalrat ans Bein pinkeln dann gebt ihr ihm, durch euer rechtswidriges Verhalten, genug Stoff. Das kann soweit gehen, dass der Personalrat seines Amtes enthoben wird.
Muss nicht sein aber könnte!

Gruß
Roland
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