Personalversammlung ins nächste Halbjahr verschieben?
#1

Hallo,

gibt es irgendeine Möglichkeit, die nach BPERSVG vorgeschriebene kalenderhalbjährliche Personalversammlung ins nächste Halbjahr zu verschieben oder gar ausfallen zu lassen?
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#2

Hallo PR2006

§49 Abs.1 BPersVG ist da eigentlich recht eindeutig.

Zitat:Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

Nachfolgende §§ lassen keine Ausnahme zu! Jedenfalls steht davon nix drin!

Mir stellt sich eigentlich die Frage, warum willst du dieses elementare Recht, das die Beschäftigten deiner Dienststelle haben, aushebeln und die Personalversammlung verschieben? Da würd ich aber sofort vor das Verwaltungsgericht ziehen!

MkG SB
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