Personalversammlung einberufen ohne Dienststellenleitung
#1

Sehr geehrte Personalräte/innen,

Schleswig-Holstein öffentlicher Dienst: Kann eine Personalversammlung ohne eine Dienststellenleitung einberufen werden, sprich gilt  Schleswig-Holsteinisches Mitbestimmungsgesetz Paragraph 39 (3), dass ein bestimmte Gruppierung separat eingeladen werden darf ohne Dienststellenleitung oder gilt Paragraph 43(1), dass die Dienststellenleitung rechtzeitig eingeladen werden muss? 

Es geht darum, dass offen vor der Leitung nicht über die Probleme und Sorgen gesprochen wird. 

Mit freundlichen Grüßen, 

SH
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#2

M.E. sind beide Regelungen parallel anzuwenden. D.h. auch zu einer Versammlung nach § 39 (3) MBG Schl.-H. ist die Dienststellenleitung rechtzeitig einzuladen.
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#3

Hallo,

richtig ist § 39 Abs. 1 (!) MBG S-H. 

(1) Die Personalversammlung besteht aus den Beschäftigten der Dienststelle. Sie wird von dem den Vorsitz führenden Mitglied des Personalrates geleitet. Sie ist nicht öffentlich.

Wenn Mitarbeiter:innen der Dienstelle dabei sind, dann nur als Gäste. Sie müssen nicht eingeladen werden. Zudem können auch Beschäftigte eines bestimmen Sachgebietes eingeladen werden, z. B. alle SB, die mit Elterngeld zu tun haben, soweit es nur diese betrifft.

Viele Grüße

Andreas
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