26.02.2015, 12:34
Liebes Forum,
in wieweit ist der Personalrat für Fragen oder auch Vorschläge zum Thema Datenschutz zuständig? Mir geht es dabei um die Leistungs- und Verhaltenskontrollen (beispielsweise die Aufzeichnung des Surfverhaltens, ...) . Gehört das nicht zu den Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften? Oder ist ausschließlich der Datenschutzbeauftragte dafür zuständig?
Danke.
in wieweit ist der Personalrat für Fragen oder auch Vorschläge zum Thema Datenschutz zuständig? Mir geht es dabei um die Leistungs- und Verhaltenskontrollen (beispielsweise die Aufzeichnung des Surfverhaltens, ...) . Gehört das nicht zu den Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften? Oder ist ausschließlich der Datenschutzbeauftragte dafür zuständig?
Danke.