Personalrat und Datenschutz?
#1

Liebes Forum,

in wieweit ist der Personalrat für Fragen oder auch Vorschläge zum Thema Datenschutz zuständig? Mir geht es dabei um die Leistungs- und Verhaltenskontrollen (beispielsweise die Aufzeichnung des Surfverhaltens, ...) . Gehört das nicht zu den Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften? Oder ist ausschließlich der Datenschutzbeauftragte dafür zuständig?

Danke.
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#2

Hallo Gast,

siehe nach bei §65 LPVG bw dort findest Du die Antwort, solltest Du nicht aus BW kommen, schaue in deinem zuständigen LPVG nach, dies ist auch per Internet möglich.
Siehe auch zur ausführlichen Info auf "ldi.nrw.de" dort hast Du die Infos aus erster Hand, nämlich von einem Datenbeauftragten.
Ich bin der Meinung, der Personalrat, der Datenschutz und die Geschäftsleitung sollten alle anstehenden Probleme miteinander lösen.

Hoffe, die Info hilft.Icon_wink

Gruß Meister
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#3

Vielen Dank für deine Hilfe!
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#4

Hallo zusammen! Wie es immer so schön heißt, es kommt darauf an. Bei uns z. B. läuft das alles quasi diktatorisch ab. Komplett überflüssig ist der Personalrat. Passt mal auf, der geschäftsführende Oberbeamte ist sogar gleichzeitig Datenschutzbeauftragter (geht normalerweise nicht, ist aber so!). Im Grunde genommen, könnte der dazu noch automatisch das Amt des Personalratsvorsitzenden managen. Sie machen, was sie wollen, ob gesetzlich richtig oder falsch. Ober sticht unter, so einfach ist die ganze Geschichte. Was glaubt Ihr wohl, weshalb so viel Kolleginnen/Kollegen im gesamten Land richtig ernsthaft krank werden? Hoffe, bei Euch ist es noch erträglich und der Personalrat nicht nur eine Farce. Glück auf! Eddie
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