Datenschutz Schließanlage
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Hallo,
kann mir hier jemand mal bitte helfen? Folgendes: Der Arbeitgeber (Stadverwaltung) möchte dringend die Daten aus dem elektronischen Schließsystem ausgelesen haben, wer im letzten Jahr bis jetzt an den Wochenenden im Rathaus war. Darf er das? Ohne Zustimmung des PRs? Er möchte ja die Namen von Hinz und Kunz wissen, also wahllos. Oder geht das nur, wenn konkreter Verdacht auf eine Person besteht und nur von dieser Person darf er den Aufenthalt im Haus zu den Wochenend-Zeiten mitgeteilt bekommen? So habe ich das irgendwie im Hinterkopf, kann aber als Argumentation nicht den passenden, greifbaren §§ finden. Sorry.
LPVG BW § 75, Abs. 4, satz 16
BDSG § 32, Abs. 1 + 7
BPersonVG § 75, Abs. 3, Satz 17
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