Hallo, interessierte Leserinnen und Leser,
für meine Personalrat und mich stellt sich zur Zeit die Frage, ob ein vom PR nach ASiG in den ASA entsendetes Mitglied auch gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter vom Arbeitgeber bestellt, sein darf. Kennt jemand eine rechtssichere Antwort? Vielen Dank
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Es gibt Restriktionen, wer in den PR darf und wer nicht. Der Ausschluss der Funktion
des SI-Beauftragten lässt sich daraus nicht ableiten.
Es besteht kein Interessenkonflikt, da PR und Sicherheitsbeauftragter die gleichen Ziele verfolgen. Da der PR ein Gremium ist, trifft ein PR Mitglied auch keine Entscheidungen, auch nicht als Si-Beauftragter.
Ich finde nichts was dagegen spricht!
Danke, Talax
soweit so gut.
Ich müsste die Frage konkretisieren. Im ASA sind 2 Kollegen für bestimmte Fachbereiche als Sicherheitsbeauftragte vom Arbeitgeber benannt, die auch PR-Mitglieder sind. Der PR möchte entsprechend des ASiG, 2 weitere Mitglieder für als vom PR beauftragte Teilnehmer entsenden. Das wird vom AG abgelehnt, mit der Begründung, dass schon 2 PR-Mitglieder (wenn auch für ihre Fachbereiche) an den ASA- Sitzungen teilnehmen und die Interessen des PR wahrnehmen können.