PR- Mitglied und Sicherheitsbeauftragter
#1

Hallo, interessierte Leserinnen und Leser,

für meine Personalrat und mich stellt sich zur Zeit die Frage, ob ein vom PR nach ASiG in den ASA entsendetes Mitglied auch gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter vom Arbeitgeber bestellt, sein darf. Kennt jemand eine rechtssichere Antwort? Vielen Dank
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#2

Es gibt Restriktionen, wer in den PR darf und wer nicht. Der Ausschluss der Funktion
des SI-Beauftragten lässt sich daraus nicht ableiten.

Es besteht kein Interessenkonflikt, da PR und Sicherheitsbeauftragter die gleichen Ziele verfolgen. Da der PR ein Gremium ist, trifft ein PR Mitglied auch keine Entscheidungen, auch nicht als Si-Beauftragter.

Ich finde nichts was dagegen spricht!
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#3

Danke, Talax

soweit so gut.

Ich müsste die Frage konkretisieren. Im ASA sind 2 Kollegen für bestimmte Fachbereiche als Sicherheitsbeauftragte vom Arbeitgeber benannt, die auch PR-Mitglieder sind. Der PR möchte entsprechend des ASiG, 2 weitere Mitglieder für als vom PR beauftragte Teilnehmer entsenden. Das wird vom AG abgelehnt, mit der Begründung, dass schon 2 PR-Mitglieder (wenn auch für ihre Fachbereiche) an den ASA- Sitzungen teilnehmen und die Interessen des PR wahrnehmen können.
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#4

... eigentlich stellt sich die Frage an euren AG, ob er nicht lesen kann.
Das Gesetz § 11 gibt vor, dass der Betriebsrat (Personalrat) zwei Personen aus dem PR Kreis bestimmt. Wenn Ihr euren beiden Kollegen die Neutralität absprecht, dann muss man nur lesen können.

§ 11 Arbeitsschutzausschuß
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:

dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
http://www.kommunalforum.de/images/smili...xclaim.gif zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, http://www.kommunalforum.de/images/smili...xclaim.gif
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

Gruß Pumukel

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