Nicht freigestelltes PR-Mitglied
#1

Hallo,
ich habe folgende Frage. wie ist die Freistellung für ein nicht freigestelltest PR-Mitglied, in Bezug auf die Sitzung geregelt. Im Sächs.PersVG, § 46 und Kommentar finde ich nur schwammige Aussagen. Im konkreten Fall geht es um folgendes. Das besagte Mitglied ist nicht freigestellt. Zu den Sitztungen natürlich schon. Nach der Sitzung wird erstmal ausgiebig Pause gemacht und dann wechselt er unsere Info der Woche in den Schaukästen aus, obwohl ersten genug freigestellte PR im Büro sind, die es machen könnten, und zweitens er keinen wirklichen Auftrag dazu hat. Einige PR-Mitglieder finden es nicht in Ordnung, erst recht nicht, wenn großer Personalmangel herrscht. Dies wird aber irgendwie vom PR-Vorstand toleriert, was meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist.
Kann vielleicht jemand von euch eine sattelfeste Aussage dazu geben?
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#2

Zur Pause sind die allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeit zu berücksichtigen. Eine unbezahlte Pause darf so lange sein wie es die entsprechenden Dienstvereinbarungen etc. erlauben. Anspruch auf eine bezahlte Pause besteht grundsätzlich nicht.

"Dies wird aber irgendwie vom PR-Vorstand toleriert, was meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist."
Dann muss man die nötigen Beschlüsse herbeiführen und ggf. eine neuen Vorstand wählen. Es drängt sich auf, dass der Vorstand durchaus von einem Auftrag ausgeht.

Mein Eindruck wäre, dass der dahinter liegende Konflikt ein weitergehender ist. Dieser sollte im Gremium aufgearbeitet werden.
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