Ortszuschlag bei Arbeitgeberwechsel
#1

Hallo,

ich werde den Arbeitgeber wechseln und frage hier, ob ich den Ortszuschlag den ich für meine Kinder bei meinem jetzigen AG bekomme auch bei meinem neuen öffentlichen AG erhalte.
Ich bin ein sog. Altfall, da ich aus dem BAT in den TVÖD übergeleitet wurde und bisher Bestandschutz hatte (bei meinem bisherigen AG).
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Bestandschutz für mich auch noch bei meinen neuen AG gilt.
Mein neues Arbeitverhältnis ist ebenfalls im Geltungsbereich des TVöD für Kommunen.

Danke für Eure Antworten
Zitieren
#2

Nein, gibt es nicht. Bestandschutz gibts nur beim gleichen Arbeitgeber.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel
- Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel vom TVL zum TVöD
- Sonderzahlungen Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel zum 1.7.2023

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers