Hallo,
ich stehe vor einem Arbeitgeberwechsel.
Von E7 Stufe 5 zu E9b Stufe 3.
Verschiedene Aufgaben, die das Tätigkeitsprofil der Stelle 9b ausmachen, habe ich beim alten Arbeitgeber auch schon geleistet.
Was rechtfertigt die Minderung meiner Stufe bei dem neuen Arbeitgeber ?
Gern auch, für mich zum Nachlesen, mit rechtskräftigem Nachweis..... Dankeschön
§ 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD
Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Zuordnung zur Stufe 2, bei mindestens drei Jahren zur Stufe 3.
Da du nicht in E9b eingruppiert warst, ist es denke ich die Richtige Stufe.
Welcher Tarifvertrag? Es gibt zwischen TVöD, TV-L, TV-H da leichte Unterschiede. Im Regelfall § 16 der Tarifverträge.
Einschlägige Berufserfahrung ist eher fraglich. Soweit drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegt besteht Anspruch auf Stufe 3.
Hinsichtlich § 16 (2a) TVöD VKA (ähnlich in den anderen Tarifverträgen)
"2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt."
greift dies nicht für die Stufe einer niedrigeren Entgeltgruppe.
Es bleibt nur Satz 3 des § 16 (2) TVöD (VKA):
"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Wie gut die eigene Verhandlungsposition ist muss man sehen.