Sonderzahlungen Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel zum 1.7.2023
#1

Wer zahlt den Inflationsausgleich bei einem Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst zum 1.Juli 2023? In welche Zuständigkeit fällt die Auszahlung?
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#2

Soweit jeweils der TV Inflationsausgleich Anwendung findet und die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, zahlt der alte Arbeitgeber die Einmalzahlung im Juni. Die monatlichen Zahlungen ab Juli sind dann vom neuen Arbeitgeber zu zahlen.
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