Ort der Personalversammlung
#1

Hallo,

wir haben bisher die PV im Sitzungssaal der Dienststelle mit einer anschließenden Weihnachtsfeier abgehalten.
Es ist vom AG geplant die Weihnachtsfeier in einer anderen Lokalität (Gaststätte) zu machen.
Von daher planen wir, als PR, die PV ebenfalls dort zu veranstalten. Vorausgesetzt dass diese einen abschließbaren Tagungsraum uns zur Verfügung stellen können.

Nun ist es so, das der AG eine Begründung benötigt, warum wir die PV nicht inner-haus abhalten können.
Müssen wir das begründen? 

Gruß
karlsson
Zitieren
#2

Personalversammlungen sind nicht öffentlich. Müsste also ein Raum sein, wo niemand anderes in dem Moment der PV Zugang hat.

Falls es dir hilft.
Zitieren
#3

Danke,
das ist natürlich die Grundvoraussetzung.
Aber welche Rechte bzgl. Ort der Veranstaltung hat der AG?
Zitieren
#4

Welches Personalvertretungsgesetz kommt zur Anwendung?

Grundsätzlich ist es so, dass der Normalfall ein Raum in der Dienststelle ist. Daneben spielt es ggf. eine Rolle ob Kosten für den Raum oder Fahrtkosten durch den anderen Ort anfallen.

Die Festlegung des Versammlungsortes liegt nicht beim Personalrat. Deshalb kann der Dienststellenleiter m.E. durchaus eine Begründung für den anderen Sitzungsort verlangen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Personalversammlung - LPVG NRW
- Personalversammlung einberufen ohne Dienststellenleitung
- Ausfall Personalversammlung LPVG NW

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers