26.04.2013, 15:35
Hallo ihr Lieben,
das mit den Nebentätigkeiten ist im Beamtenrecht ziemlich wischi-waschi! Ich habe da mal eine konkrete Frage!
Ich bin Fachlehrerin für musisch-technische Fächer. Habe also die Fachlehrerausbildung für Kunst, Hauswirtschaft und Sport gemacht, mit DLRG-Abzeichen Bronze und unterrichte seit meinem Berufseinstieg Schwimmen. Es gibt heutzutage immer mehr 3. und 4.-Klässler, die noch nicht schwimmen können. Ich habe mich deshalb gefragt, ob es möglich wäre, ein Kleingewerbe anzumelden und darüber Schwimmunterricht für "Spätschwimmer" zu erteilen.
Ist das ERLAUBT?
Wenn ja, in welchem UMFANG und was muss ich BEACHTEN, dass so etwas als Nebentätigkeit auch GENEHMIGT wird?
Ich danke euch jetzt schon für jeden Beitrag!
das mit den Nebentätigkeiten ist im Beamtenrecht ziemlich wischi-waschi! Ich habe da mal eine konkrete Frage!
Ich bin Fachlehrerin für musisch-technische Fächer. Habe also die Fachlehrerausbildung für Kunst, Hauswirtschaft und Sport gemacht, mit DLRG-Abzeichen Bronze und unterrichte seit meinem Berufseinstieg Schwimmen. Es gibt heutzutage immer mehr 3. und 4.-Klässler, die noch nicht schwimmen können. Ich habe mich deshalb gefragt, ob es möglich wäre, ein Kleingewerbe anzumelden und darüber Schwimmunterricht für "Spätschwimmer" zu erteilen.
Ist das ERLAUBT?
Wenn ja, in welchem UMFANG und was muss ich BEACHTEN, dass so etwas als Nebentätigkeit auch GENEHMIGT wird?
Ich danke euch jetzt schon für jeden Beitrag!