Nebentätigkeit als Fachlehrerin
#1

Hallo ihr Lieben,

das mit den Nebentätigkeiten ist im Beamtenrecht ziemlich wischi-waschi! Ich habe da mal eine konkrete Frage!

Ich bin Fachlehrerin für musisch-technische Fächer. Habe also die Fachlehrerausbildung für Kunst, Hauswirtschaft und Sport gemacht, mit DLRG-Abzeichen Bronze und unterrichte seit meinem Berufseinstieg Schwimmen. Es gibt heutzutage immer mehr 3. und 4.-Klässler, die noch nicht schwimmen können. Ich habe mich deshalb gefragt, ob es möglich wäre, ein Kleingewerbe anzumelden und darüber Schwimmunterricht für "Spätschwimmer" zu erteilen.

Ist das ERLAUBT?
Wenn ja, in welchem UMFANG und was muss ich BEACHTEN, dass so etwas als Nebentätigkeit auch GENEHMIGT wird?

Ich danke euch jetzt schon für jeden Beitrag!
Zitieren
#2

Hallo,

(26.04.2013, 15:35)Gast schrieb:  Hallo ihr Lieben,

das mit den Nebentätigkeiten ist im Beamtenrecht ziemlich wischi-waschi!

Bist Du wirklich Beamtin ?
Dann solltest Du auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen kennen.

Da ich nicht das Land kenne in dem Du arbeitest - hier die entsprechenden Verordnungen zum Nachlesen.

http://www.nebentätigkeitsverordnung.de/

Gruß





Zitieren
#3

Hallo Merger,

vielen Dank für deinen Experten-Kommentar. Das hilft mir natürlich über die Maßen weiter, da ich tatsächlich zu blöd war, selbst den Gesetzestext zu lesen. :-)

Vielleicht gibt es in diesem Forum ja auch ernsthafte Mitglieder, die einem ernsthaft weiterhelfen möchten.

Zur weiteren Information. Ich arbeite in Baden-Württemberg und bin Beamtin auf Lebenszeit.

Lieber Gruß an alle!
Zitieren
#4

oh jeh...

das Beamtenrecht als wischi-waschi zu bezeichen ....

und sowas schreibt eine Beamtin....
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Nebentätigkeit bei Altersteilzeit
- Beamter und Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeit als Beamter beim gleichen Dienstherrn


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers