Nachweislich ab Jan 2024, neues Aufgabengebiet zusätzlich übernommen
#1

Nachweislich ab Jan 2024, habe ich ein neues Aufgabengebiet übernommen. Einen Antrag auf Höhergruppierung habe ich im April 2026 gestellt. Die Höhergruppierung ist genehmigt von EG 7 in EG 9a. Bekomme ich die höher Gruppierung ab 2024?
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#2

Die Eingruppierung erfolgt mit wirksamer Übertragung der höherwertigen Tätigkeit durch die zuständige Stelle. Aus der bisherigen Schilderung geht dies nicht hervor.

Der Zahlungsanspruch unterliegt der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten. Ein Höhergruppierungsantrag ist nicht hinreichend um den Anspruch wirksam geltend zu machen.
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