Wiedereingliederung in einem anderen Aufgabengebiet
#1

Ist eine Wiedereingliederung in einem anderen Aufgabengebiet rechtlich nach dem TVöD möglich (vor Erkrankung: Küchentätigkeit. Die Eingliederung sollte als Reinigungskraft erfolgen). Dies ist aufgrund div. spezifischen Allergien nicht möglich und wurde ärztlich bestätigt.

Wie kann dagegen angegangen werden?
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#2

Grundsätzlich hat die Wiedereingliederung im aktuellen Aufgabengebiet zu erfolgen. Ob andere Aufgaben zugewiesen werden können, hängt vom Arbeitsvertrag und der Eingruppierung der beiden Tätigkeiten ab.

Die bisherigen Tätigkeiten könnten erfüllt werden (Allergien und andere gesundheitliche Einschränkungen stehen dem nicht entgegen)?

Liegt eine Schwerbehinderung vor?

Wurde die gesundheitliche Einschränkung dem Arbeitgeber mitgeteilt? Was für ein Arzt hat das Attest ausgestellt?

"Wie kann dagegen angegangen werden?"
Hängt von den Details ab. Sinnvoll dürfte es sein, das Gespräch zu suchen und ggf. den Personalrat einzuschalten.
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