Stelle übernommen, aber Tätigkeiten niedriger bewertet
#1

Hallo Kollegen Smile

ich habe die Stelle gewechselt, welche mit der E9a bewertet wurde.
Die Kollegin, die in den (wohlverdienten) Ruhestand gewechselt ist, hatte eine Arbeitsplatzbeschreibung von 2011 (mit dem gleichen Inhalt wie die jetzige), aber die Bewertung war eine E9b (sogar fast eine E9c). Sie hatte mir netterweise ihre „alte“ Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt) anhand der ich meine vergleichen könnte. Es sind die gleichen Tätigkeiten. Die Unterschiede liegen allerdings in der Bewertung der einzelnen Tätigkeiten (das zeigte mir netterweise der Personalrat). Tätigkeiten, die vormals als „besonders verantwortungsvoll“ oder mit „gründliche und umfassende Fachkenntnisse“ bewertet wurden, werden plötzlich mit Berufsabschluss oder vielseitigen Fachkenntnissen abgegolten.

Habt ihr eine Idee was ich da machen kann? Lohnt sich der Gang zum Anwalt? Hattet ihr vielleicht auch schon mal sowas?

Vielen Dank!
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#2

Die Formulierungen sind völlig identisch bei den Tätigkeiten. Auch die Zeitanteile sind identisch?

Dann bliebt die Frage ob die alte Bewertung falsch war oder die neue.

Der PR kennt beide Bewertungen? Dann sollte er bei der Dienststelle sich erläutern lassen weshalb nun entsprechende Hervorhebungsmerkmale nich erfüllt sind.
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#3

Ich habe die beiden Arbeitsplatzbeschreibungen mal nebeneinander gelegt.
Klar wurden Tätigkeiten einzeln dargestellt oder zusammengefasst.
Z. B. Jahresabschlussarbeiten wurden alt: mit "gründliche & umfassende Fachkenntnisse" und "besondere Verantwortung" bewertet und neu: Berufsabschluss (also kein Einfluss auf die Bewertung)
oder:
Prüfung/ Umsetzung/ Verbesserung/ Erweiterung Software und Prüfung Übernahme Updates
alt: gründliche und umfassende Kenntnisse
neu: selbstst. Leistungen + vielseitige Fachkenntnisse

Alles in allem wurde alles abgewertet.

Der PR war der Meinung ich soll erstmal annehmen (ist ja eine Verbesserung für mich) und wollen dann nach einem halben Jahr uns zusammen setzen.

Die Frage ist, weshalb werden Tätigkeiten auf einmal so abgewertet obwohl sie ja trotzdem noch wichtig sind.
Und lohnt sich vielleicht eine Rechtsberatung?
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#4

Annehmen der Aufgabe ist richtig. Wobei der PR eine solche Eingruppierung hinterfragen sollte.

Eine Rechstberatung lohnt sich wenn man eine qualifizierte Rechtsberatung findet. Der Anteil der Anwälte welche eine komplexe Eingruppierung hinbekommt ist begrenzt. Zumindest rechnet es sich für den Anwalt nicht sich ins Thema einzuarbeiten. Wenn es nicht sehr überschaubare Fragestellungen sind muss man schon sehr nach einem auf solche Fragen spezialisierten Anwalt suchen.

Glück hat man wenn der PR sein Handwerk versteht. Als Gewerkschaftsmitglied lohnt sich deren Rechtsberatung. Aber auch dort muss man damit rechnen, dass die tiefen des Falles nicht unbedingt verstanden werden.

In dem anderen Forum wo du die Frage gepostet hast könntest du die Stellenbeschreibung posten. Dann bekommst du eine erste Einschätzung die in der Regel qualifizierter ist als eine Erstberatung.
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