Nachweislich ab Jan 2024, habe ich ein neues Aufgabengebiet übernommen. Einen Antrag auf Höhergruppierung habe ich im April 2026 gestellt. Die Höhergruppierung ist genehmigt von EG 7 in EG 9a. Bekomme ich die höher Gruppierung ab 2024?
Die Eingruppierung erfolgt mit wirksamer Übertragung der höherwertigen Tätigkeit durch die zuständige Stelle. Aus der bisherigen Schilderung geht dies nicht hervor.
Der Zahlungsanspruch unterliegt der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten. Ein Höhergruppierungsantrag ist nicht hinreichend um den Anspruch wirksam geltend zu machen.