Krankmeldung
#1

Muss ich mich bei der Inanspruchnahme von Karenztagen bei Krankheit jeden Tag erneut krank melden?

Beispiel: Krankmeldung am Donnerstag beim AG. Donnerstag und Freitag Inanspruchnahme von Karenztagen. Ab Montag Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für die ganze Kalenderwoche.
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#2

Karenztage meint grundsätzlich eine unbezahlte Freistellung. Solche gibt es aktuell nicht.

Hinsichtlich Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Do. Dann kommt es darauf an was genau gesagt wurde. Wenn man sich für Do als arbeitsunfähig abmeldet muss man sich spätestens am Freitag erneut melden, wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert. Wenn man sich für einschließlich Freitag arbeitsunfähig meldet, muss man sich am Freitag nicht erneut melden. Es sei denn Freitag wäre schon klar, dass es länger andauert.

Soweit sich schon am Freitag abzeichnet, dass die Arbeitsunfähigkeit auch am Montag andauert, wäre schon da zu agieren.
Soweit sich später herausstellt, dass man auch noch den Mo arbeitsunfähig ist, wäre sich umgehend noch vor Arbeitsbeginn am Montag morgen zu melden und dann ein Arzt aufzusuchen. Dann erneut Information über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Hinweis auf die vorliegende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Soweit Samstag und/oder Sonntag Arbeitstage sind muss man sich ggf. auch an den Tagen arbeitsunfähig melden.




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