Krankengeldzuschuss
#1

Hallo,

ich versuche es grad zu verstehen und scheitere..

Krankengeldzuschuss. Theoretisch schließt er ja ja die Lücke Krankenkassenzahlung/regulärer Nettolohn. In der Praxis waren das 2025 nur Minibeträge, praktisch hat er sogar Minus verursacht, weil dadurch VL weiter lief, die ich dem AG dann ja erstatten musste und die Altersvorsorge. Ich war also ganz froh, dass er nach 13Wochen auslief. VL und Altersvorsorge also automatisch still gelegt, keine Forderungen zu begleichen monatlich.

Jetzt hab ich die kruse Situation - womit ich gar nicht gerechnet habe- dass ich seit 2 Wochen in der 3 Jahres Beschäftigungsgrenze bin- und seit Ende Dezember wieder krank. Und die Abrechnungsstelle teilte mir mit, dass ich jetzt 39 Wochen Anspruch habe und - da schon das ganze Jahr krank- sie dementsprechend rückwirkend alles neu berechnen. Also ich wahrscheinlich wohl ab Januar Nachzahlung VL und Altersvorsorge leisten darf. Was eine Freude.

Es gab zwischenzeitlich noch Sonderzahlung, auf die ich noch Anspruch hatte, weil im Dezember gearbeitet. Diese wurde aufgrund komplett im Krankengeld im laufenden Jahr, Brutto wie Netto gezahlt. Wird die jetzt auch nachträglich mit Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer belastet? Dieses ganze System Krankengeldzuschuss ist irgendwie seltsam. Es bringt mir als AN gefühlt nix, nur Kosten und viel Verwirrung.

Kann jemand helfen, ob das rückwirkend korrekt ist- ich hätte gedacht ab 3 Jahre für die Zukunft 39 Wochen- und ob ich jetzt in Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht rutsche obwohl eigentlich ja im Krankengeld?

Und das Krankengeld wurde zwischenzeitlich gekürzt, weil Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, ist das für den Zuschuss relevant? Wird da mit dem Vollzeitlohn gerechnet oder wird dann auch davon ausgegangen, dass ich ab Datum x (Rentenbeginn) theoretisch in TZ gewechselt hätte?

Sorry für soviele Fragen. Und herzlichen Dank schonmal.
Zitieren
#2

Inzwischen habe ich die Abrechnung bekommen. Noch unberücksichtigt, dass das Krankengeld zwischenzeitlich durch die Erwerbsminderungsrente verringert wurde, müsste ich für 6 Monate über 400€ zahlen. Das kann doch wirklich nicht im Sinne der Erfindung dieses Krankengeldes sein, dass man im Krankheitsfall dann das reduzierte Geld von der KK hat- bei mir rd 350€- und noch jeden Monat Geld an den AG überweisen muss. Ich bin gespannt wie sich die Geschichte mit der Erwerbsminderungsrente auswirkt. Ich bekomme nochmal neue Abrechnungen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Krankengeldzuschuss und Tariferhöhung TVöD VKA
- Krankengeldzuschuss
- TVöD-Krankengeldzuschuss nach Sonderurlaub


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst