Krankengeldzuschuss
#1

Nach 2 Jahren und 7 Monaten einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bin ich psychisch erkrankt, was u.a. auch durch Mobbing meiner Chefin gekommen ist. Ich habe einen Krankengeldzuschuss für bis zu 13 Wochen erhalten (da ich ja noch keine 3 Jahre im ÖD beschäftigt war) und ab jetzt beziehe ich nur noch Krankengeld. Nun habe ich die 3 Jahre Zugehörigkeit im ÖD überschritten, da ich weiterhin krank geschrieben bin. Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber nunmehr die Zahlung des Krankengeldzuschusses erneut übernehmen?
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#2

Ja, der Anspruch entsteht mit erreichen der 3 Jahre erneut. Siehe auch Satz 2 in § 22 (3) TVöD "Maßgeblich für die Berechnung der Fristen nach Satz 1 ist die Beschäftigungszeit, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird."
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