Kürzung eigenes Ruhegehalt / Witwengeld
#1

Hallo,
mein Name ist Leni, ich bin 59 Jahre alt.
Ich bin Beamtin bei einer Stadt im m.D. und werde lt. Personalabteilung wegen langer Beurlaubung (11Jahre wegen Kindererziehung) und anschließender Tätigkeit zu 50% (seit 1994 bis heute) nur die Mindestversorgung (lt. Personalstelle z.Zt. ca. 1745 Euro) erhalten.
Mein Ehemann war pensionierter Polizeibeamter und ist 2016 verstorben, von ihm erhalte ich Witwengeld in Höhe von ca. 1250 Euro brutto.
Dieser Betrag ist nicht gekürzt worden, sondern so niedrig, da er vorher bereits verheiratet war und Versorgungsausgleich abgezogen wird.
Meine Frage:
Da der Betrag der Mindestversorgung höher ist als mein derzeitiges Gehalt, beabsichtige ich mit 63 Jahren in Pension zu gehen.
Wie verhält es sich mit evtl. Kürzungen?
Wird das Witwengeld weiter in der bisherigen Höhe gezahlt oder reduziert sich durch die Zahlung von Witwengeld die Höhe der Mindestversorgung?
Dass ich prozentuale Abzüge haben werde, da ich nicht bis 66 Jahre arbeiten werde, ist mir bewusst.
Vielen Dank für die Antworten
Leni
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