Kündigungsfristen TVÖD
#1

Guten Tag,
Von Mai 2013 bis Mai 2014 war ich auf Minijobbasis im öffentlichen Dienst angestellt. 2014 erhielt ich einen neuen Arbeitsvertrag datiert auf Mai 2014. Auch die Stufenrechnung fing 2014 an. Zählt 2013 als Beschäftigungsjahr ? Ist meine Kündigungsfrist 6 Wochen auf Quartalsende oder 3 Monate ? 
Meine Suche im Netz war leider erfolglos, deshalb würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße
Andrea
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#2

befristetes Arbeitsverhältnis = § 30 Abs. 5 TVÖD
unbefristetes Arbeitsverhältnis = § 34 Abs. 1 TVÖD

da wirst du fündig.
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